SPÜLMASCHINENGEEIGNET VS. SPÜLMASCHINENFEST



Ein unverzichtbarer Alltagshelfer: Die Spülmaschine. Ihre Benutzung ist eigentlich kinderleicht und doch gilt es zu beachten, dass nicht alle Produkte ausnahmslos in der Spülmaschine gespült werden dürfen.

Die Hersteller kennzeichnen Ihre Produkte mit „spülmaschinengeeignet“ oder als „spülmaschinenfest“.

Doch worin besteht eigentlich der Unterschied?

 

SPÜLMASCHINENGEEIGNET

Die Bezeichnung „spülmaschinengeeignet“ ist in Deutschland nicht klar definiert und eher als unverbindlicher Vorschlag des Herstellers zu verstehen. Spülmaschinengeeignete Produkte können grundsätzlich in der Spülmaschine gespült werden. Es kann jedoch passieren, dass hierdurch bestimmte Eigenschaften des Geschirrs dauerhaft beeinträchtigt werden. So könnten z.B. Farben oder Dekore verblassen.

 

Bei unseren Glas- und Porzellanartikeln geben die Hersteller an, dass diese Produkte mindestens 2.000 industrielle Spülgänge unverändert überstehen.

 

SPÜLMASCHINENFEST

„Spülmaschinenfest“ ist ein geschützter Begriff, der von einem Hersteller nur benutzt werden darf, wenn sein Geschirr und Besteck gemäß der DIN-Norm 12875 geprüft wurde. „Spülmaschinenfest“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Optik und die Anwendbarkeit eines Produkts auch nach einer großen Anzahl an Spülzyklen unverändert bleiben.

 

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